Gilt ergänzend zu den Basis-AGB der Eventings UG (haftungsbeschränkt).
(1) Eventings vermietet vielfältige Ausstattungs- und Veranstaltungsartikel, insbesondere:
(2) Der konkrete Liefer- und Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
(1) Zusätzlich zur Vermietung können nach Absprache und gegen gesonderte Vergütung folgende Dienstleistungen erbracht werden:
(2) Sämtliche Dienstleistungen bedürfen vorheriger schriftlicher Bestätigung und werden gemäß Angebot separat berechnet.
(1) Abholung durch den Mieter ist grundsätzlich möglich.
(2) Lieferung durch Eventings erfolgt nach Absprache und ist kostenpflichtig. Die Berechnung erfolgt anhand einer pauschalen Liefergebühr gemäß Angebot.
(3) Aufbau und Abbau können gesondert gebucht werden.
(4) Eine Mindestmietdauer besteht nicht; längere Mietdauern sind individuell vereinbar.
(5) Für Hüpfburgen und Eventmodule ist ein ebener, sicherer Untergrund Voraussetzung. Unsachgemäße Nutzung oder Aufstellung führt zur Haftung des Mieters.
(6) Bei Zelten, Technik, Eventmodulen oder sicherheitsrelevanten Artikeln kann Eventings festlegen, dass der Aufbau nur durch Eventings erfolgen darf. Unsachgemäße Nutzung führt zur Haftung des Mieters.
(1) Für bestimmte Mietartikel wird eine artikelabhängige Kaution erhoben. Die Höhe ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Zulässige Zahlungsarten:
(3) Die Zahlung hat spätestens bei Übergabe der Mietartikel zu erfolgen.
(4) Eventings kann zusätzliche, marktübliche Gebühren berechnen für:
Die Kosten richten sich nach der Art des Artikels und dem jeweiligen Aufwand und werden dem Mieter rechtssicher in Rechnung gestellt.
(1) Der Mieter haftet für alle während der Mietzeit entstehenden Schäden, unabhängig davon, ob sie durch ihn, Dritte oder Witterungseinflüsse verursacht wurden – außer bei nachweislich ordnungsgemäßer Nutzung.
(2) Bei wetterempfindlichen Artikeln (Zelte, Technik, Eventmodule) trägt der Mieter das Risiko von Wetterereignissen. Eine entsprechende Versicherung wird empfohlen.
(3) Eventings übernimmt keine Haftung für Ausfälle von Mietartikeln, sofern der Ausfall außerhalb des Einflussbereichs von Eventings liegt.
(4) Vorhandene Vorschäden werden im Übergabeprotokoll dokumentiert.
(5) Schäden sind unverzüglich, spätestens bei Rückgabe, zu melden.
(1) Mietartikel dürfen nur gemäß Hersteller- und Sicherheitsvorgaben verwendet werden.
(2) Alkohol- oder Drogenkonsum bei Bedienung sicherheitsrelevanter Geräte ist strikt untersagt.
(3) Unsachgemäße Nutzung führt zur vollen Haftung des Mieters.
(4) Artikel müssen in ordentlichem, gereinigtem und trockenem Zustand zurückgegeben werden, sofern nicht anders vereinbart.
(5) Für Hüpfburgen gelten besondere Vorgaben:
(1) Kostenfreie Stornierung: bis 30 Tage vor Mietbeginn
(2) Stornokosten: 50 % bei Stornierung bis 14 Tage vor Mietbeginn
(3) Stornokosten: 100 % bei Stornierung unter 14 Tagen vor Mietbeginn
(4) Unwetter, Krankheit oder andere Ereignisse entbinden den Mieter nicht automatisch von der Zahlungspflicht. Der Mieter trägt das Risiko selbst.
(5) Umbuchungen werden nicht angeboten.
(1) Soweit möglich kann Eventings optionale Versicherungen anbieten (z. B. Geräteschutz, Hüpfburgversicherung).
(2) Der Mieter ist nicht verpflichtet, eine separate Haftpflicht vorzuweisen, jedoch wird der Abschluss einer Veranstalterhaftpflicht ausdrücklich empfohlen, insbesondere für öffentliche Veranstaltungen.
(3) Eventings ist nicht verpflichtet, Versicherungen für den Mieter abzuschließen, außer dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder vertraglich vereinbart.
(1) Nutzung von Mietartikeln im öffentlichen Raum ist nur mit entsprechender Genehmigung zulässig. Der Mieter ist dafür verantwortlich, alle rechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen.
(2) Der Mieter trägt die Verantwortung für:
(3) Der Mieter ist für die Bereitstellung einer geeigneten Stromversorgung verantwortlich.
(1) Der Mieter muss mindestens 18 Jahre alt sein.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme, digitale Bestätigung oder Abnahme der Mietartikel zustande.
(3) Eventings darf Fotos von Veranstaltungen, bei denen Mietartikel im Einsatz sind, für nicht-personenbezogene Werbezwecke nutzen, sofern keine Personen identifizierbar sind oder eine gesonderte Einwilligung vorliegt.
(1) Dieses Modul ergänzt die Basis-AGB der Eventings UG (haftungsbeschränkt). Soweit dieses Modul keine ausdrücklichen Regelungen enthält, gelten ausschließlich die Basis-AGB.
(2) Bei Widersprüchen zwischen diesem Modul und anderen Modulen gilt folgende Rangfolge:
(3) Eventings ist berechtigt, dieses Modul anzupassen, sofern berechtigte Interessen, betriebliche Anforderungen oder gesetzliche Änderungen dies erforderlich machen. Änderungen werden den Kunden rechtzeitig und in geeigneter Form mitgeteilt.
(4) Es gilt deutsches Recht, soweit keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Moduls unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtlich zulässige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.