Gilt ergänzend zu den Basis-AGB der Eventings UG (haftungsbeschränkt).
für die Plattform Eventings (Web & App)
Gilt ergänzend zu den Basis-AGB der Eventings UG (haftungsbeschränkt).
(1) Dieses Modul regelt Kaufverträge über körperliche Waren, die:
angeboten und verkauft werden.
(2) Erfasst werden insbesondere:
(3) Digitale Inhalte, rein digitale Produkte, Abonnements, Tickets und Dienstleistungen sind nicht Gegenstand dieses Moduls.
(4) Für Waren mit digitalen Elementen gelten ergänzend die hierfür anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
(5) Dieses Modul gilt sowohl für Waren, die Eventings im eigenen Namen verkauft, als auch für Waren, die ein externer gewerblicher Anbieter über die Eventings-Plattform anbietet, soweit dies im jeweiligen Angebot entsprechend ausgewiesen wird.
(6) Bei Käufen über externe Plattformen oder Partnershops gelten diese Bedingungen nur, soweit sie wirksam in den jeweiligen Kaufvertrag einbezogen wurden. Zwingende Bedingungen und Abläufe der externen Verkaufsplattform können ergänzend Anwendung finden.
(1) Verkäufer ist die natürliche oder juristische Person, die im jeweiligen Produktangebot, Warenkorb oder Bestellprozess ausdrücklich als Verkäufer ausgewiesen wird.
(2) Wird die Eventings UG (haftungsbeschränkt) als Verkäufer angegeben, kommt der Kaufvertrag unmittelbar zwischen dem Kunden und Eventings zustande.
(3) Wird ein externer Anbieter als Verkäufer ausgewiesen, kommt der Kaufvertrag unmittelbar zwischen dem Kunden und diesem Anbieter zustande.
(4) Eventings stellt bei Verkäufen externer Anbieter insbesondere die technische Infrastruktur für:
bereit.
(5) Eventings wird bei einem Verkauf durch einen externen Anbieter nicht selbst Verkäufer oder Hersteller der Ware.
(6) Der jeweilige Verkäufer ist insbesondere verantwortlich für:
(7) Zusätzliche Verkaufsbedingungen eines externen Verkäufers gelten nur, wenn sie dem Kunden vor Abgabe der Bestellung zugänglich gemacht und wirksam einbezogen wurden.
(1) Die Darstellung einer Ware auf Eventings stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.
(2) Der jeweilige Verkäufer ist verpflichtet, die Ware vollständig, verständlich, wahrheitsgemäß und aktuell zu beschreiben.
(3) Das Produktangebot muss, soweit für die Ware relevant, insbesondere Angaben enthalten zu:
(4) Produktabbildungen dienen der Darstellung der Ware. Geringfügige, technisch bedingte Abweichungen bei Farbe, Helligkeit, Darstellung oder Größenwirkung können insbesondere durch das verwendete Endgerät entstehen.
(5) Bei handgefertigten, bedruckten oder individuell produzierten Waren können geringfügige produktionsbedingte Abweichungen auftreten, soweit diese üblich und für den Kunden zumutbar sind.
(6) Wesentliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Kunden.
(7) Der Verkäufer darf keine falschen Verfügbarkeiten, irreführenden Preisangaben oder nicht bestehende Produkte veröffentlichen.
(1) Es dürfen ausschließlich Waren angeboten werden, die den jeweils anwendbaren gesetzlichen Sicherheits- und Kennzeichnungsvorschriften entsprechen.
(2) Der Verkäufer ist verpflichtet, insbesondere sicherzustellen, dass:
(3) Bei online angebotenen Produkten müssen die gesetzlich erforderlichen Angaben zum Hersteller beziehungsweise zum verantwortlichen Wirtschaftsakteur, zur Identifizierung des Produkts sowie relevante Warn- und Sicherheitsinformationen im Angebot dargestellt oder leicht zugänglich gemacht werden.
(4) Eventings kann Produktangebote sperren, entfernen oder deren Veröffentlichung ablehnen, wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen für:
(5) Eventings kann vom Verkäufer geeignete Nachweise zur Produktsicherheit und Verkehrsfähigkeit verlangen.
(6) Der Verkäufer muss Eventings unverzüglich informieren, wenn ihm Sicherheitsrisiken, behördliche Maßnahmen oder Rückrufgründe bekannt werden.
Die EU-Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Online-Marktplätze unter anderem dazu, Produktangebote technisch so zu gestalten, dass Händler Hersteller-, Produkt- und Sicherheitsinformationen bereitstellen können. Sie enthält außerdem Pflichten zur Bearbeitung von Sicherheitsmeldungen und zur Information betroffener Käufer bei Rückrufen.
(1) Der Kunde wählt die gewünschte Ware und gegebenenfalls:
aus und legt diese in den Warenkorb.
(2) Vor Abgabe der Bestellung kann der Kunde seine Angaben überprüfen und berichtigen.
(3) Durch Betätigung der entsprechend eindeutig gekennzeichneten Bestellschaltfläche gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung ab.
(4) Eine automatisch versendete Eingangsbestätigung dokumentiert zunächst nur den Eingang der Bestellung, soweit sie nicht ausdrücklich zugleich als Auftragsbestätigung bezeichnet wird.
(5) Der Kaufvertrag kommt zustande durch:
(6) Bei sofort verfügbaren digitalen Bestellabläufen kann die Annahme unmittelbar mit Abschluss des Bezahlvorgangs erfolgen, wenn dies im Bestellprozess entsprechend dargestellt wird.
(7) Kann eine Bestellung wegen fehlender Verfügbarkeit, eines erkennbaren Systemfehlers oder eines offensichtlichen Preisfehlers nicht angenommen werden, wird der Kunde unverzüglich informiert.
(8) Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet, wenn kein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist.
(9) Der Verkäufer kann Bestellungen ablehnen, insbesondere wenn:
(10) Bei Verbraucherverträgen muss eine zahlungspflichtige Onlinebestellung durch eine eindeutig beschriftete Bestellschaltfläche bestätigt werden.
(1) Bei einem unmittelbaren Kauf an einem Verkaufsstand, einer Verkaufsstelle oder auf einer Veranstaltung kommt der Vertrag grundsätzlich durch:
zustande.
(2) Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei Vor-Ort-Käufen nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenes Geschäft oder ein anderer gesetzlicher Widerrufstatbestand erfüllt sind.
(3) Freiwillige Umtausch- oder Rückgabemöglichkeiten können gesondert angeboten werden.
(4) Eine freiwillige Rückgaberegelung lässt gesetzliche Gewährleistungsrechte unberührt.
(1) Der vom Kunden zu zahlende Gesamtpreis wird vor Abgabe der Bestellung angezeigt.
(2) Gegenüber Verbrauchern verstehen sich Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und sonstiger zwingender Preisbestandteile.
(3) Gegenüber Unternehmern können Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen werden, wenn dies eindeutig kenntlich gemacht wird.
(4) Zusätzlich anfallende Liefer-, Versand-, Verpackungs- oder sonstige Kosten werden vor Abgabe der Bestellung gesondert ausgewiesen.
(5) Soweit Versandkosten aufgrund der Beschaffenheit oder des Lieferorts nicht im Voraus berechnet werden können, wird auf die mögliche Entstehung solcher Kosten und die Berechnungsgrundlage hingewiesen.
(6) Preisangaben in Produktdarstellungen können zeitlich befristet sein.
(7) Maßgeblich ist der während des Bestellvorgangs angezeigte Gesamtpreis.
Die erforderlichen Angaben zum Gesamtpreis sowie zu Liefer- und Versandkosten müssen Verbrauchern vor Vertragsschluss transparent bereitgestellt werden.
(1) Die im jeweiligen Bestellprozess verfügbaren Zahlungsmethoden werden vor Abgabe der Bestellung angezeigt.
(2) Abhängig vom Vertriebskanal können insbesondere angeboten werden:
(3) Ein Anspruch auf die dauerhafte Verfügbarkeit einer bestimmten Zahlungsmethode besteht nicht.
(4) Der Kaufpreis wird grundsätzlich mit Vertragsschluss fällig, sofern im Bestellprozess nichts Abweichendes angegeben ist.
(5) Zahlungen können über einen von Eventings oder dem Verkäufer beauftragten Zahlungsdienstleister abgewickelt werden.
(6) Bei Waren externer Verkäufer kann Eventings beziehungsweise der eingebundene Zahlungsdienstleister berechtigt sein, Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung für den Verkäufer entgegenzunehmen.
(7) Bei fehlgeschlagenen, zurückgerufenen oder zurückgebuchten Zahlungen kann die Bestellung bis zur vollständigen Zahlung zurückgehalten oder nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften beendet werden.
(8) Zusätzliche Kosten, die aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift oder einer fehlerhaften Zahlungsangabe entstehen, können im tatsächlich erforderlichen Umfang verlangt werden.
(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden im Bestellprozess angegebene Lieferadresse.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferadresse vollständig und zutreffend anzugeben.
(3) Die jeweils geltende Lieferzeit wird im Produktangebot oder im Bestellprozess angegeben.
(4) Eine Lieferzeit von beispielsweise drei bis sieben Werktagen gilt nur, wenn sie beim betreffenden Produkt oder im Bestellprozess entsprechend ausgewiesen wurde.
(5) Ist keine konkrete Lieferzeit vereinbart, gelten die gesetzlichen Lieferfristen.
(6) Bei Verbrauchsgüterkäufen muss die Ware, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, grundsätzlich spätestens 30 Tage nach Vertragsschluss übergeben werden.
(7) Angegebene Lieferfristen beginnen, soweit nichts anderes angegeben ist:
(8) Sonn- und gesetzliche Feiertage gelten nicht als Werktage.
(9) Teillieferungen sind zulässig, wenn:
(10) Ist ein Produkt dauerhaft nicht lieferbar, wird der Kunde unverzüglich informiert. Bereits geleistete Zahlungen für nicht gelieferte Waren werden zurückerstattet.
(11) Bei nur vorübergehenden Lieferhindernissen wird der Kunde über die voraussichtliche Verzögerung informiert.
(12) Gesetzliche Rechte wegen Lieferverzugs bleiben unberührt.
(1) Soweit im Bestellprozess angeboten, kann die Ware:
abgeholt werden.
(2) Der Kunde wird informiert, sobald die Ware zur Abholung bereitsteht.
(3) Bei der Abholung kann die Vorlage einer Bestellbestätigung und eines geeigneten Identitätsnachweises verlangt werden.
(4) Die Ware wird nur während der mitgeteilten Öffnungs- oder Abholzeiten bereitgestellt.
(5) Wird die Ware nicht innerhalb der vereinbarten Frist abgeholt, kann der Verkäufer dem Kunden eine angemessene Nachfrist setzen.
(6) Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist gelten die gesetzlichen Bestimmungen über Annahmeverzug, Rücktritt und Ersatz erforderlicher Mehraufwendungen.
(1) Der Verkäufer kann für:
externe Fulfillment- und Versanddienstleister einsetzen.
(2) Die zur Vertragserfüllung erforderlichen Daten können an die eingebundenen Dienstleister übermittelt werden.
(3) Hierzu können insbesondere gehören:
(4) Die Datenübermittlung erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und der geltenden Datenschutzvorschriften.
(5) Der Einsatz eines Fulfillment-Dienstleisters ändert nicht die Verantwortlichkeit des jeweiligen Verkäufers für die ordnungsgemäße Erfüllung des Kaufvertrags.
(1) Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten Empfänger über.
(2) Eine Ausnahme kann gelten, wenn der Verbraucher selbstständig einen nicht zuvor vom Verkäufer benannten Transportdienstleister beauftragt.
(3) Bei Unternehmern geht die Versandgefahr grundsätzlich mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Transportdienstleister über, soweit gesetzlich nichts Abweichendes gilt.
(4) Kunden sollen erkennbare Transportschäden möglichst unmittelbar beim Zusteller dokumentieren und dem Verkäufer mitteilen.
(5) Die unterlassene Dokumentation oder unverzügliche Meldung schränkt die gesetzlichen Ansprüche eines Verbrauchers nicht ein.
(6) Der Kunde soll beschädigte Versandverpackungen und die betroffene Ware bis zur Klärung aufbewahren.
Der besondere Gefahrübergang beim Verbrauchsgüterkauf ergibt sich aus § 475 Absatz 2 BGB; für sonstige Versendungskäufe kann § 447 BGB gelten.
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des jeweiligen Verkäufers.
(2) Bei Unternehmern bleibt die Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher fälliger Forderungen aus dem betreffenden Kaufvertrag im Eigentum des Verkäufers, soweit dies wirksam vereinbart werden kann.
(3) Vor Eigentumsübergang darf die Ware nicht verpfändet oder zur Sicherheit übereignet werden.
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
(2) Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage.
(3) Der Beginn der Widerrufsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und insbesondere danach, wann der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter die Ware erhalten hat.
(4) Einzelheiten zu:
werden dem Verbraucher in einer gesonderten Widerrufsbelehrung zur Verfügung gestellt.
(5) Zur Ausübung des Widerrufsrechts muss der Verbraucher den jeweiligen Verkäufer eindeutig über seinen Entschluss informieren.
(6) Eine Begründung des Widerrufs ist nicht erforderlich.
(7) Die Nutzung des gesetzlichen Muster-Widerrufsformulars ist freiwillig.
(8) Für Käufe, bei denen Eventings nicht selbst Verkäufer ist, ist der Widerruf an den im Kaufprozess ausgewiesenen Verkäufer beziehungsweise die dort angegebene Widerrufsadresse zu richten.
Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen sowie die grundsätzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen ergeben sich aus §§ 312g und 355 BGB.
(1) Das Widerrufsrecht besteht nicht, soweit ein gesetzlicher Ausschlusstatbestand erfüllt ist.
(2) Ein Widerrufsrecht kann insbesondere ausgeschlossen sein bei Verträgen über die Lieferung von Waren:
(3) Der Ausschluss gilt nicht automatisch allein deshalb, weil der Kunde aus üblichen Standardvarianten wie Größe oder Farbe auswählt.
(4) Das Widerrufsrecht kann außerdem ausgeschlossen sein bei versiegelten Waren, die:
(5) Der bloße Umstand, dass eine Ware geöffnet, anprobiert oder geprüft wurde, führt nicht automatisch zum Ausschluss des Widerrufsrechts.
(6) Ob ein Ausschluss besteht, wird im jeweiligen Produktangebot oder Bestellprozess entsprechend angegeben.
Die gesetzlichen Ausnahmen erfassen insbesondere eindeutig individualisierte Waren sowie bestimmte versiegelte Hygieneprodukte nach Entfernung der Versiegelung.
(1) Nach einem wirksamen Widerruf ist die Ware innerhalb der gesetzlichen Frist an die in der Widerrufsbelehrung angegebene Adresse zurückzusenden oder zu übergeben.
(2) Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung nur, wenn er vor Vertragsschluss ordnungsgemäß darüber informiert wurde und der Verkäufer die Kosten nicht freiwillig übernimmt.
(3) Nicht paketversandfähige Waren werden nach den Angaben der Widerrufsbelehrung zurückgesendet oder abgeholt.
(4) Der Verkäufer erstattet die gesetzlich zurückzuzahlenden Beträge grundsätzlich spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Widerrufserklärung.
(5) Der Verkäufer kann die Rückzahlung verweigern, bis:
je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt.
(6) Die Rückzahlung erfolgt grundsätzlich mit demselben Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(7) Erstattet werden auch die Kosten der vom Verkäufer angebotenen günstigsten Standardlieferung.
(8) Zusätzliche Kosten einer vom Kunden gewählten teureren Versandart müssen nicht erstattet werden.
(9) Eine Originalverpackung ist keine zwingende Voraussetzung für die Ausübung des Widerrufsrechts.
(10) Der Kunde soll für eine transportsichere Rücksendung sorgen.
Die Rückzahlungsfrist, das Zurückbehaltungsrecht bis zum Wareneingang beziehungsweise Versandnachweis sowie die Erstattung der günstigsten Standardlieferung ergeben sich aus § 357 BGB.
(1) Der Verbraucher haftet nicht allein deshalb auf Wertersatz, weil er die Verpackung geöffnet oder die Ware in angemessener Weise geprüft hat.
(2) Wertersatz kann verlangt werden, wenn:
(3) Eine Prüfung ist grundsätzlich in dem Umfang zulässig, wie sie auch in einem Ladengeschäft möglich und üblich wäre.
(4) Ein möglicher Wertersatz wird anhand des tatsächlich eingetretenen Wertverlusts berechnet.
(5) Benutzte, verschmutzte oder beschädigte Ware ist daher nicht automatisch von der Rückgabe ausgeschlossen. Der Zustand kann jedoch bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zu einem Wertersatzanspruch führen.
(1) Personalisierte Waren können insbesondere Produkte umfassen, die mit:
versehen werden.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Personalisierungsangaben vor Abgabe der Bestellung sorgfältig zu prüfen.
(3) Der Verkäufer ist nicht für Fehler verantwortlich, die auf vom Kunden fehlerhaft übermittelten und anschließend unverändert umgesetzten Angaben beruhen.
(4) Gesetzliche Mängelrechte bleiben bestehen, wenn die Ware von der freigegebenen Personalisierung abweicht oder fehlerhaft hergestellt wurde.
(5) Der Kunde versichert, dass er zur Nutzung der übermittelten:
berechtigt ist.
(6) Unzulässig sind insbesondere Inhalte, die:
(7) Der Verkäufer kann die Herstellung rechtswidriger oder unzulässiger Personalisierungen ablehnen.
(8) Wird eine bereits angenommene Bestellung aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden rechtswidrigen Inhalts beendet, bleiben gesetzliche Ansprüche wegen bereits entstandener und nicht mehr vermeidbarer Kosten unberührt.
(9) Der Kunde räumt dem Verkäufer und den eingebundenen Produktionsdienstleistern die zur Herstellung der konkreten Ware erforderlichen Nutzungsrechte ein.
(10) Die Inhalte dürfen ausschließlich für:
genutzt werden, soweit keine weitergehende Einwilligung oder Vereinbarung besteht.
(1) Für sämtliche Waren gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
(2) Eine Ware ist mangelhaft, wenn sie bei Gefahrübergang nicht den vereinbarten oder gesetzlich geschuldeten Anforderungen entspricht.
(3) Der Käufer kann bei Vorliegen eines Mangels zunächst Nacherfüllung verlangen.
(4) Der Käufer kann grundsätzlich zwischen:
wählen, soweit die gewählte Art der Nacherfüllung nicht unmöglich oder gesetzlich unverhältnismäßig ist.
(5) Die für die Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Verkäufer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
(6) Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird sie verweigert oder ist sie entbehrlich, können dem Käufer insbesondere folgende weitere Rechte zustehen:
(7) Normale Abnutzung, natürlicher Verschleiß und Schäden, die erst nach Gefahrübergang durch unsachgemäße Behandlung entstehen, stellen grundsätzlich keinen ursprünglichen Sachmangel dar.
(8) Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt, wenn ein Schaden auf einer mangelhaften Gebrauchsanleitung oder einer sonstigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruht.
(9) Eine zusätzliche Garantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich als Garantie erklärt wurde. Eine Garantie schränkt die gesetzlichen Mängelrechte nicht ein.
Die gesetzlichen Käuferrechte bei Mängeln und das grundsätzliche Wahlrecht bei der Nacherfüllung ergeben sich aus §§ 437 und 439 BGB.
(1) Verbraucher werden gebeten, erkennbare Mängel möglichst zeitnah zu melden, damit eine zügige Bearbeitung ermöglicht wird.
(2) Die gesetzlichen Mängelrechte eines Verbrauchers werden nicht dadurch eingeschränkt, dass er einen offensichtlichen Mangel nicht innerhalb einer bestimmten freiwilligen Meldefrist anzeigt.
(3) Für Verbrauchsgüterkäufe gelten die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast.
(4) Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein mangelhafter Zustand, wird grundsätzlich vermutet, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag, soweit die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind.
(5) Der Kunde soll bei einer Mängelmeldung möglichst folgende Angaben bereitstellen:
(6) Die Bereitstellung dieser Informationen ist keine Voraussetzung für das Bestehen gesetzlicher Rechte, erleichtert jedoch die Bearbeitung.
(1) Ist der Kauf für beide Vertragsparteien ein Handelsgeschäft, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB.
(2) Der unternehmerische Käufer muss die Ware nach Ablieferung untersuchen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist.
(3) Erkennbare Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.
(4) Zeigt sich ein zunächst nicht erkennbarer Mangel später, ist dieser unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
(5) Eine feste siebentägige Ausschlussfrist wird durch diese Regelung nicht begründet.
(6) Bei arglistig verschwiegenen Mängeln kann sich der Verkäufer nicht auf die Verletzung einer Untersuchungs- oder Rügepflicht berufen.
(1) Wird ein Sicherheitsrisiko, Produktrückruf oder eine behördliche Warnung bekannt, kann Eventings beziehungsweise der Verkäufer insbesondere:
(2) Kunden sind verpflichtet, angemessene und rechtmäßige Sicherheitsanweisungen zu beachten.
(3) Der Verkäufer trägt die ihm gesetzlich zugewiesenen Pflichten und Kosten eines Produktrückrufs.
(4) Externe Verkäufer müssen Eventings sämtliche für die Identifikation und Kontaktaufnahme betroffener Kunden erforderlichen Produkt- und Bestelldaten bereitstellen.
(5) Eventings darf bereits vorhandene Kontaktdaten betroffener Käufer zur Übermittlung von Rückruf- und Sicherheitsinformationen verwenden, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.
(6) Eine Sicherheitswarnung oder ein Rückruf lässt weitergehende gesetzliche Ansprüche des Kunden unberührt.
(1) Die Haftung von Eventings richtet sich nach den Haftungsregelungen der Basis-AGB.
(2) Ist Eventings selbst Verkäufer, haftet Eventings zusätzlich nach den gesetzlichen kaufrechtlichen und produkthaftungsrechtlichen Vorschriften.
(3) Bei Waren eines externen Verkäufers ist dieser insbesondere verantwortlich für:
(4) Eventings haftet bei Verkäufen externer Anbieter nicht allein aufgrund der Bereitstellung der technischen Verkaufsplattform für einen Mangel der Ware.
(5) Gesetzliche Pflichten und eine Haftung aufgrund eines eigenen Verschuldens von Eventings bleiben unberührt.
(6) Eine Haftung kann nicht pauschal ausgeschlossen werden für:
(7) Für Verzögerungen externer Versand- oder Fulfillment-Dienstleister haftet Eventings beziehungsweise der Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften und nur, soweit die Verzögerung dem jeweiligen Vertragspartner zugerechnet werden kann.
(8) Die gesetzlichen Regelungen zum Versandrisiko bleiben unberührt.
(1) Externe Verkäufer stellen Eventings von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer vom Verkäufer zu vertretenden Verletzung entstehen, insbesondere wegen:
(2) Die Freistellung umfasst erforderliche und angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
(3) Die Freistellung gilt nicht, soweit:
(4) Eventings informiert den Verkäufer über entsprechende Ansprüche, soweit dies rechtlich zulässig und für die Rechtsverteidigung zweckmäßig ist.
(1) Reklamationen und Widerrufserklärungen sind an den im jeweiligen Bestellprozess ausgewiesenen Verkäufer beziehungsweise die dort genannte Kontaktstelle zu richten.
(2) Technische Probleme mit:
können an den Eventings-Support gemeldet werden.
E-Mail: [support@eventings.de]
(3) Eventings kann die Kommunikation zwischen Kunden und externen Verkäufern technisch unterstützen.
(4) Die technische Unterstützung durch Eventings führt nicht zur Übernahme der Verkäuferpflichten eines externen Anbieters.
(5) Gesetzliche Fristen und Ansprüche werden durch ein Supportverfahren nicht automatisch gehemmt oder verlängert.
(1) Dieses Modul ergänzt die Basis-AGB der Eventings UG (haftungsbeschränkt).
(2) Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:
(3) Zusätzliche Verkäuferbedingungen dürfen die Rechte des Kunden gegenüber Eventings nicht verändern, soweit Eventings nicht selbst Partei des betreffenden Kaufvertrags ist.
(4) Änderungen dieses Moduls richten sich nach den Änderungsregelungen der Basis-AGB.
(5) Anwendbares Recht, Gerichtsstand und die Behandlung unwirksamer Bestimmungen richten sich nach den Basis-AGB.
Stand: 19. Juli 2026