für die Plattform Eventings (Web & App)
Gilt ergänzend zur Basis-AGB der Eventings UG (haftungsbeschränkt).
(1) Dieses Modul regelt sämtliche Ticketbuchungen, Eventteilnahmen, Dienstleistungsbuchungen und sonstige transaktionsbezogene Leistungen, die über die Plattform Eventings (Web und App) abgewickelt werden.
(2) Das Modul gilt für:
(3) Bei Widersprüchen gilt stets folgende Rangfolge:
(1) Bei über Eventings angebotenen Events, Tickets oder Dienstleistungen entsteht der Vertrag zwischen dem jeweiligen Veranstalter bzw. Dienstleister und dem Nutzer.
(2) Eventings selbst wird nur dann Vertragspartner, wenn Eventings als Veranstalter oder Verkäufer ausdrücklich ausgewiesen ist.
(3) Eventings stellt die technische Infrastruktur bereit, prüft aber keine Inhalte oder Angaben der Veranstalter auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Durchführbarkeit.
(1) Der Veranstalter ist verpflichtet, seine Eventbeschreibung vollständig, wahrheitsgemäß und klar darzustellen, insbesondere:
(2) Änderungen eines Events müssen dem Nutzer unverzüglich mitgeteilt und im Eventings-System aktualisiert werden.
(3) Der Veranstalter garantiert die Durchführung des Events gemäß Beschreibung, sofern kein Fall höherer Gewalt vorliegt.
(1) Eine Buchung erfolgt über die Plattform Eventings durch Auswahl des Events oder der Dienstleistung und Bestätigung des Kaufvorgangs.
(2) Mit Abschluss des digitalen Bezahlvorgangs kommt der Vertrag verbindlich zustande.
(3) Der Nutzer erhält unmittelbar nach der Buchung eine digitale Bestätigung sowie ggf. ein digitales Ticket (QR-Code).
(1) Alle Preise sind verbindlich und müssen inklusive aller Gebühren und Steuern angegeben werden.
(2) Die Zahlungsabwicklung erfolgt ausschließlich über die Eventings-Zahlungsinfrastruktur. Zulässige Zahlungsarten sind in der Haupt-AGB geregelt.
(3) Gelder werden zunächst dem internen Eventings-Guthabenkonto gutgeschrieben, abzüglich:
(4) Auszahlungen an Veranstalter und Dienstleister erfolgen bis zu 7 Tage nach dem Event bzw. nach Erbringung der Dienstleistung.
(1) Tickets werden ausschließlich digital bereitgestellt (QR-Code, Wallet-Integration).
(2) Der Veranstalter entscheidet, ob Tickets:
sind.
(3) Der Nutzer ist verpflichtet, Tickets sicher aufzubewahren und vor Weitergabe zu schützen.
(1) Ticketkäufe und Eventbuchungen sind gesetzlich vom Widerrufsrecht ausgeschlossen (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB), da sie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten zu einem festen Termin darstellen.
(2) Eine Stornierung durch den Nutzer ist nicht möglich, außer:
(3) Eine Rückerstattung erfolgt ausschließlich:
(4) Fälle höherer Gewalt (Unwetter, Pandemien, behördliche Auflagen) berechtigen nicht automatisch zur Erstattung. Der Veranstalter entscheidet, ob Ersatztermine oder Ersatzleistungen angeboten werden.
(5) Eventings wickelt Rückerstattungen technisch ab, jedoch ohne eigene Verpflichtung zur Zahlung, da Eventings nicht Vertragspartner ist (außer bei eigenen Events).
(1) Änderungen von:
berechtigen nicht automatisch zu Rückerstattungen, sofern die Kernleistung erhalten bleibt.
(2) Bei vollständiger Absage des Events hat der Nutzer Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises (ohne Reise- und Nebenkosten).
(3) Veranstalter sind verpflichtet, Eventings unverzüglich über Änderungen oder Absagen zu informieren.
(1) Der Veranstalter ist berechtigt, Einlassregeln festzulegen, z. B.:
(2) Nutzer müssen alle Vorgaben einhalten. Bei Verstößen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
(1) Nutzer sind verpflichtet, sich respektvoll und gesetzeskonform zu verhalten.
(2) Der Veranstalter kann Nutzer ausschließen, wenn diese:
(3) Eine Rückerstattung entfällt in diesen Fällen.
(1) Eventings haftet nicht für:
(2) Veranstalter haften für die Durchführung, Sicherheit, Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und alle aus ihren Events entstehenden Schäden.
(3) Eventings haftet ausschließlich gemäß Basis-AGB.
(1) Veranstalter können eigene Rabattcodes bereitstellen. Eventings übernimmt keine Haftung für deren Gültigkeit oder Einlösung.
(2) Eventings-eigene Aktionen werden im Buchungsprozess klar kenntlich gemacht.
(1) Nutzer dürfen bereitgestellte Eventinhalte (Texte, Bilder, Programme, Timelines) nicht ohne Genehmigung vervielfältigen oder weitergeben.
(2) Eventings erhält das Recht, Eventfotos oder Veranstalterlogos für Marketingzwecke zu nutzen, sofern diese vom Veranstalter hochgeladen wurden.
(3) Veranstalter versichern, dass sie Rechte an ihren hochgeladenen Inhalten besitzen.
Der Veranstalter übt das Hausrecht am Veranstaltungsort aus und kann Personen jederzeit ausschließen, sofern sachliche Gründe vorliegen.
(1) Dieses Modul ergänzt die Basis-AGB der Eventings UG.
(2) Eventings kann diese Modul-AGB anpassen. Änderungen werden Nutzern rechtzeitig mitgeteilt.
(3) Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Basis-AGB entsprechend.