(Eventings UG – Maklerleistungen nach § 34c GewO)
Gilt ergänzend zu den Basis-AGB der Eventings UG (haftungsbeschränkt).
(1) Eventings erbringt folgende Makler- und Dienstleistungsangebote im Immobilienbereich:
(2) Der Leistungsumfang kann je nach Objekt und Vereinbarung erweitert oder eingegrenzt werden.
(1) Eventings handelt als Immobilienmakler nach geltendem Recht, insbesondere §§ 652–656 BGB und § 34c GewO.
(2) Ein Maklervertrag wird geschlossen, sobald:
(3) Eventings kann sowohl Nachweismakler, Vermittlungsmakler als auch Doppelmakler tätig werden, sofern dies gesetzlich zulässig ist.
(4) Bei Vermittlung im Auftrag Dritter (Eigentümer, Verwalter, Unternehmen) gelten diese Modulbedingungen, sofern keine zwingenden, gesetzlich zulässigen Abweichungen vorgegeben sind.
(1) Die Höhe der Provision richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben und dem jeweiligen Maklervertrag.
(2) Für Kaufobjekte gilt grundsätzlich:
(3) Für Mietobjekte gilt:
(4) Reservierungsgebühren können vereinbart werden, sofern gesetzlich zulässig und schriftlich bestätigt.
(5) Weitere Vergütungen wie Energieausweis, Foto-/Videoerstellung, Drohnenaufnahmen oder Unterlagenbeschaffung sind gesondert und kostenpflichtig vereinbar.
(1) Maklerverträge können digital oder in Papierform abgeschlossen werden.
(2) Für Verbraucher im Fernabsatz gilt das gesetzliche Widerrufsrecht. Eventings stellt eine Widerrufsbelehrung bereit.
(3) Eventings darf seine Maklerleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist erbringen, sofern der Kunde dem ausdrücklich zustimmt („sofortiger Leistungsbeginn“).
(4) Bei Widerruf nach bereits erbrachter Maklerleistung kann Eventings Wertersatz verlangen, sofern rechtlich zulässig.
(1) Eventings übernimmt keine Haftung für:
(2) Eventings führt keine Rechts- oder Steuerberatung durch.
(3) Eventings haftet nicht für Zwischenverkauf, Rückzug des Eigentümers oder Änderungen der Rahmenbedingungen.
(4) Energieausweise werden vom Eigentümer bereitgestellt oder durch Eventings kostenpflichtig beschafft.
(1) Interessenten müssen vollständige und korrekte Kontaktdaten angeben.
(2) Interessenten sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen.
(3) Die Weitergabe von Exposés, Unterlagen, Adressen oder vertraulichen Informationen an Dritte ist untersagt.
(4) Bei unerlaubter Weitergabe oder Umgehung des Maklers kann Eventings Schadensersatz in marktüblicher Höhe verlangen.
(1) Eventings darf Interessentendaten an Eigentümer weitergeben, sofern dies für die Vermittlung erforderlich ist.
(2) Eigentümer dürfen Interessentendaten ausschließlich zur Abwicklung der Immobilienvermittlung nutzen.
(3) Bonitätsprüfungen erfolgen nur nach gesonderter Absprache.
(1) Eventings kann Einzel- oder Sammelbesichtigungen durchführen.
(2) Bei unentschuldigtem Nichterscheinen kann Eventings eine marktübliche Aufwandsentschädigung verlangen.
(3) Für Schäden, die Interessenten während der Besichtigung verursachen, haftet die verursachende Person gemäß geltendem Recht.
(4) Eventings kann Besichtigungen ablehnen, wenn Zweifel an Ernsthaftigkeit oder Bonität bestehen.
(1) Verwenden Kunden das Widerrufsrecht, beginnt die Leistungserbringung:
(2) Lehnt der Kunde die sofortige Ausführung ab, kann Eventings keine Besichtigungen, Exposés oder Vermittlungsleistungen vorab erbringen.
(1) Maklerverträge können befristet oder unbefristet abgeschlossen werden.
(2) Eventings kann sowohl einfache Makleraufträge als auch Alleinaufträge oder qualifizierte Alleinaufträge durchführen.
(3) Doppelmaklertätigkeit (gleichzeitige Betreuung von Käufer & Verkäufer) ist zulässig, sofern gesetzlich erlaubt und transparent kommuniziert.
(4) Jegliche direkte Verhandlung zwischen Interessent und Eigentümer ohne Einbindung von Eventings ist untersagt. Bei Verstoß kann eine marktübliche Entschädigung fällig werden.
(1) Der Anspruch auf Provision entsteht, sobald:
zustande gekommen ist.
(2) Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn der Vertrag zu abweichenden Bedingungen zustande kommt, sofern diese vom ursprünglichen Auftrag gedeckt sind.
(1) Dieses Modul ergänzt die Basis-AGB der Eventings UG.
(2) Änderungen der Konditionen werden nach geltendem Recht kommuniziert.
(3) Es gilt deutsches Maklerrecht; Gerichtsstand ist der Firmensitz von Eventings, sofern gesetzlich zulässig.