Gilt ergänzend zu den Basis-AGB der Eventings UG (haftungsbeschränkt).
für die Plattform Eventings (Web & App)
Gilt ergänzend zu den Basis-AGB der Eventings UG (haftungsbeschränkt).
(1) Dieses Modul regelt die von der Eventings UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend „Eventings“, selbst angebotenen privaten Premium-Abonnements und Premium-Commercial-Tarife sowie ihre entgeltlichen und unentgeltlichen Marketing-, Werbe- und Promotionsleistungen. Es gilt für entsprechende Angebote über die Eventings-Webplattform, die Eventings-App und weitere von Eventings betriebene oder vertraglich eingebundene Kanäle.
(2) Der Leistungsbereich umfasst insbesondere:
(3) Dieses Modul gilt unabhängig davon, ob die jeweilige Leistung:
erbracht wird.
(4) Dieses Modul gilt je nach gebuchter Leistung für private Nutzer, Unternehmer, Veranstalter, Vereine, Organisationen, Kommunen, Dienstleister und sonstige geschäftlich oder institutionell handelnde Kunden.
(5) Handelt der Kunde bei Abschluss des jeweiligen Vertrags als Verbraucher, gelten ergänzend die zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.
(6) Die Veröffentlichung und Bewerbung eigener Events über die allgemeinen Plattformfunktionen richtet sich ergänzend nach dem Modul „Ticketing & Events“.
(7) Der Verkauf von Waren oder Merchandise richtet sich nach dem Modul „Warenverkauf & Merchandise“.
(8) Für private Premium-Abonnements und Premium Commercial gelten die besonderen Regelungen des § 16a. Kampagnenbezogene Bestimmungen dieses Moduls gelten nur für tatsächlich gebuchte Marketing- oder Promotionsleistungen. Die Buchung eines Premium-Tarifs allein stellt keine Beauftragung einer Werbekampagne dar.
(1) „Kunde“ ist die natürliche oder juristische Person oder Organisation, die eine von diesem Modul erfasste Marketing-, Werbe-, Promotions- oder Premium-Leistung bei Eventings bucht.
(2) „Kampagne“ ist eine zeitlich, inhaltlich oder mengenmäßig definierte Marketing- oder Promotionsmaßnahme.
(3) „Werbemittel“ sind insbesondere:
(4) „Werbebudget“ bezeichnet einen Betrag, der zusätzlich zur Vergütung von Eventings für die Schaltung kostenpflichtiger Anzeigen auf externen Plattformen oder bei Drittanbietern eingesetzt wird.
(5) „Reichweite“ bezeichnet die technisch ermittelte oder von Drittanbietern gemeldete Anzahl potenziell oder tatsächlich erreichter Nutzer. Sie stellt keine Garantie für Wahrnehmung, Interaktion oder wirtschaftlichen Erfolg dar.
(1) Verträge über die von diesem Modul erfassten Premium-, Marketing- und Promotionsleistungen können über die Eventings-Plattform oder durch individuelle Vereinbarung geschlossen werden. Hierzu gehören insbesondere die Annahme eines individuellen Angebots, eine digitale oder schriftliche Auftragsbestätigung und eine ausdrückliche Bestätigung per E-Mail.
(2) Die Darstellung einer Leistung auf der Plattform ist grundsätzlich eine Aufforderung zur Abgabe einer Buchung. Ein verbindliches Angebot von Eventings liegt nur vor, wenn die Darstellung ausdrücklich als solches gekennzeichnet ist.
(3) Bei unmittelbar buchbaren Leistungen gibt der Kunde durch Abschluss des vorgesehenen Buchungsvorgangs ein verbindliches Angebot ab.
(4) Eventings nimmt die Buchung durch eine ausdrückliche Vertragsbestätigung, die Freischaltung der gebuchten Leistung oder eine andere eindeutige Annahmeerklärung an. Ein mit Zustimmung des Kunden erfolgender Leistungsbeginn kann ebenfalls die Annahme darstellen. Die besonderen Voraussetzungen für einen Leistungsbeginn während einer gesetzlichen Widerrufsfrist bleiben unberührt.
(5) Ein kostenpflichtiger Vertrag setzt voraus, dass der Kunde vor seiner verbindlichen Buchung eindeutig über den Preis, den Leistungsumfang, die Laufzeit, die Abrechnungsweise und eine mögliche automatische Verlängerung informiert wurde und die Buchung ausdrücklich bestätigt. Bei Verbraucherbuchungen über eine Schaltfläche muss diese mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein.
(6) Individuelle Angebote sind nur innerhalb der darin genannten Annahmefrist verbindlich.
(7) Kostenlose Test-, Bonus- oder Kulanzleistungen werden als solche gekennzeichnet und begründen keinen Anspruch auf eine dauerhafte kostenfreie Bereitstellung.
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus:
(2) Die Leistungsbeschreibung kann insbesondere bestimmen:
(3) Ein Anspruch auf eine bestimmte Position, Darstellungsgröße, Reihenfolge oder dauerhafte Sichtbarkeit besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(4) Hervorgehobene Platzierungen können innerhalb des vereinbarten Bereichs rotieren oder gemeinsam mit anderen Werbekunden dargestellt werden.
(5) Eventings ist berechtigt, für die Leistungserbringung geeignete technische Dienstleister, Werbenetzwerke, Social-Media-Plattformen und sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
(6) Die Beauftragung externer Dienstleister ändert nicht den mit Eventings vereinbarten Leistungsumfang.
(1) Eventings erbringt die vereinbarte Marketing- oder Promotionsleistung nach Maßgabe des gebuchten Leistungsumfangs.
(2) Eventings bestimmt die konkrete technische und gestalterische Umsetzung, soweit hierzu keine verbindlichen Vorgaben vereinbart wurden.
(3) Eventings kann Werbemittel insbesondere:
(4) Wesentliche inhaltliche Änderungen erfolgen grundsätzlich nur mit Zustimmung des Kunden.
(5) Rein technische oder redaktionelle Anpassungen, die Aussage, Inhalt und wirtschaftlichen Zweck des Werbemittels nicht wesentlich verändern, bedürfen keiner erneuten Freigabe.
(6) Eventings kann den Beginn einer Kampagne von der rechtzeitigen Bereitstellung und Freigabe aller erforderlichen Inhalte, Informationen und Nachweise abhängig machen.
(7) Verzögert der Kunde die Bereitstellung, Prüfung oder Freigabe, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend.
(8) Eventings gerät wegen einer vom Kunden verursachten Verzögerung nicht in Verzug.
(1) Eventings kann die technische Darstellung, Platzierung oder zeitliche Einordnung einer Kampagne ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht.
(2) Sachliche Gründe können insbesondere sein:
(3) Eventings wird in diesen Fällen eine nach Art, Wert und erwartbarer Wirkung möglichst vergleichbare Ersatzplatzierung oder einen Ersatzzeitraum anbieten.
(4) Eine wesentliche Änderung des vereinbarten Leistungsumfangs bedarf der Zustimmung des Kunden.
(5) Wird eine vereinbarte Leistung endgültig nicht erbracht, erstattet Eventings die dafür bereits gezahlte Vergütung, soweit hierfür nach den gesetzlichen Vorschriften kein Vergütungsanspruch besteht. Eine Ersatzleistung, die den vereinbarten Leistungsumfang wesentlich verändert, setzt die Zustimmung des Kunden voraus. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
(6) Die Beendigung des Vertrags begründet für sich genommen keinen Anspruch auf Rückzahlung der Vergütung für vertragsgemäß erbrachte Leistungen. Gesetzliche Widerrufs-, Mängel-, Rücktritts-, Minderungs-, Erstattungs- und Schadensersatzrechte bleiben unberührt.
(1) Entgeltliche oder aufgrund einer sonstigen Gegenleistung veröffentlichte Inhalte werden entsprechend den gesetzlichen Anforderungen und den technischen Möglichkeiten des jeweiligen Kanals als kommerzielle Kommunikation gekennzeichnet.
(2) Die Kennzeichnung kann insbesondere erfolgen als:
(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, eine gesetzlich oder durch Plattformregeln erforderliche Werbekennzeichnung zu entfernen, zu verdecken oder deren Entfernung zu verlangen.
(4) Der Kunde muss Eventings vor Beginn der Kampagne zutreffend mitteilen:
(5) Bezahlte Platzierungen stellen keine unabhängige redaktionelle Empfehlung von Eventings dar.
(6) Bezeichnungen wie „Empfohlen“, „Redaktionsempfehlung“ oder vergleichbare Formulierungen werden nicht allein aufgrund einer Zahlung oder sonstigen Gegenleistung vergeben.
(7) Eventings kann unabhängig von gebuchten Werbeleistungen eigene redaktionelle Empfehlungen auf Grundlage sachlicher Kriterien veröffentlichen.
(1) Eine Promotionsleistung kann die Sichtbarkeit eines Events, Angebots oder Anbieterprofils innerhalb einzelner Plattformbereiche vorübergehend erhöhen.
(2) Die konkrete Sichtbarkeit kann insbesondere abhängig sein von:
(3) Organische Rankings, Empfehlungen und Suchergebnisse können unabhängig von einer gebuchten Promotion weiterhin durch die in den Basis-AGB beschriebenen Rankingparameter beeinflusst werden.
(4) Eine gebuchte Promotion begründet keinen Anspruch auf eine dauerhafte Spitzenplatzierung.
(5) Nach Ablauf der gebuchten Leistung endet die hervorgehobene Darstellung automatisch.
(1) Eventings schuldet die ordnungsgemäße Erbringung der konkret vereinbarten Marketing- oder Promotionsleistung.
(2) Eventings schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen, medialen oder geschäftlichen Erfolg, sofern dieser nicht ausdrücklich und schriftlich garantiert wurde.
(3) Insbesondere garantiert Eventings keine bestimmte Anzahl von:
(4) Eventings garantiert außerdem keine:
(5) Soweit bestimmte Impressionen, Ausspielungen oder Veröffentlichungszeiträume ausdrücklich als verbindlicher Leistungsbestandteil vereinbart wurden, schuldet Eventings deren vertragsgemäße Bereitstellung.
(6) Das Verhalten der erreichten Nutzer und die wirtschaftliche Verwertung der erzielten Aufmerksamkeit liegen im Verantwortungsbereich des Kunden.
(1) Soweit Bestandteil des gebuchten Leistungsumfangs, stellt Eventings Kampagnenstatistiken oder Auswertungen bereit.
(2) Auswertungen können insbesondere enthalten:
(3) Technische Messwerte können aufgrund unterschiedlicher Messmethoden, Endgeräte, Datenschutz- und Einwilligungseinstellungen sowie durch Systeme externer Plattformen voneinander abweichen.
(4) Von Drittanbietern übermittelte Statistiken werden grundsätzlich auf Basis der dort bereitgestellten Daten dargestellt.
(5) Eventings ist nicht verpflichtet, Messwerte externer Plattformen unabhängig zu überprüfen.
(6) Erkennbar automatisierte, betrügerische oder ungültige Interaktionen können bei Auswertungen unberücksichtigt bleiben.
(7) Statistische Angaben sind keine Garantie für zukünftige Kampagnenergebnisse.
(1) Der Kunde ist verpflichtet:
(2) Der Kunde muss Eventings unverzüglich informieren, wenn:
(3) Der Kunde darf keine irreführenden oder unvollständigen Informationen bereitstellen.
(4) Der Kunde ist für die rechtzeitige Prüfung und Freigabe von ihm vorgelegten Entwürfen verantwortlich.
(5) Gibt der Kunde einen Entwurf nicht innerhalb der vereinbarten Frist frei, kann Eventings den Kampagnenbeginn verschieben.
(6) Eine ausbleibende Rückmeldung gilt nur dann als Freigabe, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich vereinbart wurde.
(1) Der Kunde versichert, dass er über sämtliche zur Durchführung der Kampagne erforderlichen Rechte verfügt.
(2) Dies betrifft insbesondere Rechte an:
(3) Der Kunde versichert außerdem, dass erforderliche Einwilligungen abgebildeter oder anderweitig betroffener Personen vorliegen.
(4) Der Kunde räumt Eventings für die Vertragsdauer ein einfaches, räumlich im erforderlichen Umfang unbeschränktes und auf die Durchführung der Kampagne beschränktes Nutzungsrecht an den bereitgestellten Inhalten ein.
(5) Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere:
(6) Eventings darf die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte im notwendigen Umfang an eingesetzte Dienstleister und Plattformbetreiber weitergeben.
(7) Eine Nutzung als dauerhafte Referenz oder für eigenständige Marketingzwecke von Eventings außerhalb der gebuchten Kampagne erfolgt nur, wenn:
(8) Der Kunde bleibt Inhaber seiner Rechte.
(1) Unzulässig sind insbesondere Werbeinhalte, die:
(2) Politische Werbung, Wahlwerbung und entgeltliche Inhalte, die auf die Beeinflussung von:
gerichtet sind, werden über dieses Modul nicht angeboten.
(3) Eventings kann im Zweifel Nachweise zur Rechtmäßigkeit, Herkunft, Finanzierung und zum Auftraggeber einer Kampagne verlangen.
(4) Eventings ist berechtigt, Inhalte abzulehnen, wenn eine zuverlässige rechtliche oder technische Prüfung mit angemessenem Aufwand nicht möglich ist.
(1) Eventings ist berechtigt, Werbemittel vor und während einer Kampagne zu prüfen.
(2) Eine Prüfung durch Eventings stellt keine verbindliche rechtliche Freigabe des Inhalts dar.
(3) Eventings kann eine Kampagne ablehnen, verschieben, einschränken oder sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen für:
(4) Soweit möglich und zumutbar, erhält der Kunde Gelegenheit, beanstandete Inhalte zu korrigieren oder Nachweise vorzulegen.
(5) Bei dringenden Rechts-, Sicherheits- oder Betrugsrisiken kann Eventings die Kampagne ohne vorherige Anhörung sperren.
(6) Eventings informiert den Kunden über die wesentlichen Gründe, soweit keine gesetzlichen, sicherheitsbezogenen oder ermittlungstechnischen Gründe entgegenstehen.
(7) Wird eine Kampagne wegen eines vom Kunden zu vertretenden Verstoßes beendet, führt dies allein nicht zur Rückzahlung der Vergütung für bereits vertragsgemäß erbrachte Leistungen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt. Die Abrechnung noch nicht erbrachter Leistungen richtet sich nach den Absätzen (8) und (9).
(8) Für noch nicht erbrachte Leistungen richtet sich eine mögliche Erstattung nach:
(9) Eventings ist berechtigt, nachweislich entstandene und nicht stornierbare Fremdkosten vom Erstattungsbetrag abzuziehen, soweit der Kunde die Beendigung zu vertreten hat.
(1) Die Preise ergeben sich aus:
(2) Vor der Buchung wird ausgewiesen, ob der Preis:
(3) Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer und sonstiger zwingender Preisbestandteile angezeigt.
(4) Gegenüber Unternehmern können Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen werden, wenn dies eindeutig kenntlich gemacht wird.
(5) Soweit nicht anders vereinbart, ist die Vergütung vor Beginn der Kampagne fällig.
(6) Eventings kann den Kampagnenbeginn von der vollständigen Zahlung abhängig machen.
(7) Zusätzliches Werbebudget darf nur für den vereinbarten Kampagnenzweck eingesetzt werden.
(8) Nicht verbrauchtes Werbebudget wird nach Kampagnenende abgerechnet oder nach der individuellen Vereinbarung behandelt.
(9) Zusätzliche Leistungen, Änderungen und Fremdkosten werden nur berechnet, wenn der Kunde sie ausdrücklich beauftragt oder ihnen vor ihrer Entstehung zugestimmt hat. Zuvor teilt Eventings den Preis oder, wenn eine genaue Bezifferung noch nicht möglich ist, eine nachvollziehbare Berechnungsgrundlage und gegebenenfalls einen vereinbarten Kostenrahmen mit. Eine vom Kunden gewünschte Änderung begründet allein noch keine Zustimmung zu zusätzlichen Kosten. Gesetzliche Ansprüche wegen vom Kunden zu vertretender Pflichtverletzungen bleiben unberührt.
(10) Bei fehlgeschlagenen, zurückgerufenen oder zurückgebuchten Zahlungen kann Eventings die Kampagne aussetzen oder beenden.
(1) Marketing- und Promotionsleistungen können angeboten werden als:
(2) Die jeweilige Laufzeit wird vor Vertragsschluss angezeigt oder individuell vereinbart.
(3) Einzelleistungen enden mit vollständiger Erbringung.
(4) Befristete Kampagnen enden mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(5) Bei Abonnements von Unternehmern richten sich Verlängerung und Kündigungsfrist nach den vor Vertragsschluss wirksam vereinbarten Konditionen. Bei Verbraucherverträgen über regelmäßig erbrachte Leistungen darf eine vereinbarte anfängliche feste Vertragslaufzeit höchstens zwei Jahre und die Kündigungsfrist zum Ende dieser Laufzeit höchstens einen Monat betragen. Eine vereinbarte automatische Verlängerung erfolgt anschließend ausschließlich auf unbestimmte Zeit. Der Verbraucher kann das verlängerte Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen. Günstigere vereinbarte Kündigungsmöglichkeiten bleiben bestehen.
(6) Soweit keine wirksam vereinbarte abweichende Regelung besteht, wird die Kündigung zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode wirksam. Bei Verbrauchern darf dies nach einer automatischen Verlängerung nicht zu einer Bindung von mehr als einem Monat ab Zugang der Kündigung führen. Für die Premium-Tarife gelten ergänzend die besonderen Laufzeit- und Kündigungsregelungen des § 16a.
(7) Die Kündigung kann in Textform, insbesondere per E-Mail an support@eventings.de, über die bereitgestellte Kündigungsfunktion im Nutzerkonto oder über eine gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsschaltfläche erfolgen.
(8) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(9) Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen bei:
(10) Eine Kündigung begründet für sich genommen keinen Anspruch auf Rückzahlung der Vergütung für bis zum wirksamen Vertragsende vertragsgemäß erbrachte Leistungen. Gesetzliche Rechte wegen Widerrufs, Mängeln, Nichtbereitstellung oder sonstigen Leistungsstörungen bleiben unberührt.
(11) Vorauszahlungen für Zeiträume nach dem wirksamen Ende eines Abonnements werden zeitanteilig erstattet. Bei anderen Leistungen richtet sich die Abrechnung nicht erbrachter Leistungsteile nach der wirksamen Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften. Berechtigte Gegenansprüche werden nur nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen berücksichtigt.
(12) Für Verbraucher gelten zusätzlich die gesetzlichen Widerrufsrechte. Einzelheiten werden in einer gesonderten Widerrufsbelehrung bereitgestellt, soweit ein Widerrufsrecht besteht.
(1) Vertragspartner für die in diesem Abschnitt beschriebenen Premium-Leistungen ist Eventings. Private Premium-Leistungen werden dem persönlichen Nutzerkonto, Premium Commercial dem gebuchten Organisations- oder Commercial-Konto zugeordnet. Der Premiumstatus eines persönlichen Kontos überträgt sich nicht auf eine Organisation und umgekehrt.
(2) Das private Premium-Abonnement kostet 4,95 EUR je Monat einschließlich Umsatzsteuer. Es umfasst die werbefreie Nutzung der Eventings-Plattform und organisatorisch vorrangigen Support. Eine bestimmte Antwort- oder Bearbeitungszeit wird durch den Supportvorrang allein nicht zugesagt. Das private Premium-Abonnement beinhaltet keinen Rabatt auf Ticketkäufe. Die Nutzung der allgemeinen kostenlosen Basisfunktionen und der Kauf von Tickets setzen kein Premium-Abonnement voraus.
(3) Premium Commercial wird zu folgenden Preisen einschließlich Umsatzsteuer angeboten:
a) monatlich: 49,95 EUR je Abrechnungsmonat;
b) jährlich: 499,95 EUR je Abrechnungsjahr;
c) Lifetime: einmalig 1.499,95 EUR.
Der jeweils gewählte Tarif, Leistungsumfang, Zahlungszeitpunkt und gegebenenfalls die Verlängerungsbedingungen werden vor der Buchung angezeigt. Individuell wirksam vereinbarte Bestands- oder Sonderkonditionen bleiben maßgeblich.
(4) Premium Commercial umfasst die reduzierte Ticketprovision, die Einbindung einer unbegrenzten Anzahl berechtigter Mitarbeitender, Rollen und Rechte, erweiterte Auswertungen sowie organisatorisch vorrangigen Support. Eine bestimmte Antwort- oder Bearbeitungszeit wird durch den Supportvorrang allein nicht zugesagt. Für die Ticketprovision, ihre Berechnungsgrundlage und Abrechnung gelten die Bedingungen des Moduls „Ticketing & Events“. Die Provision bei aktivem Premium Commercial beträgt 2 % des dort maßgeblichen Brutto-Ticketpreises zuzüglich 0,50 EUR je kostenpflichtig verkauftem Ticket, jeweils einschließlich der auf die Eventings-Provision entfallenden Umsatzsteuer. Die Ticketprovision fällt zusätzlich zum Preis des Premium-Tarifs an.
(5) Der Lifetime-Tarif kann bis einschließlich 31.12.2026 erfolgreich abgeschlossen und bezahlt werden. Ein wirksam erworbener Lifetime-Zugang hat kein tarifliches Ablaufdatum und verursacht keine wiederkehrenden Premium-Abonnementgebühren. Der 31.12.2026 begrenzt den Neukauf, nicht die Dauer bereits erworbener Zugänge. Gesetzliche Rechte bei Leistungsstörungen und gesetzliche Beendigungsrechte bleiben unberührt.
(6) Das private Premium-Abonnement wird auf unbestimmte Zeit mit monatlicher Abrechnung geschlossen und kann jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats gekündigt werden. Die verbleibende Bindung ab Zugang der Kündigung beträgt höchstens einen Monat.
(7) Bei Premium Commercial entsprechen die Abrechnungsperioden dem gebuchten Monats- oder Jahrestarif. Für Unternehmer gelten die vor Vertragsschluss wirksam vereinbarten Verlängerungs- und Kündigungsbedingungen; soweit keine abweichende Regelung vereinbart wurde, ist die Kündigung zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode möglich. Sollte ein Tarif von einem Verbraucher gebucht werden, gelten die Verbraucherschutzregelungen des § 16 Absatz (5) und (6). Lifetime unterliegt keiner regelmäßigen Abonnementverlängerung.
(8) Tarifwechsel wirken ab dem bestätigten Zeitpunkt. Für einen Ticketverkauf ist der zu diesem Verkaufszeitpunkt wirksam vereinbarte Tarif maßgeblich. Bereits abgeschlossene Ticketverkäufe werden durch einen späteren Tarifwechsel nicht rückwirkend neu abgerechnet. Nach Ende von Premium Commercial gilt für neue Ticketverkäufe der dann wirksam vereinbarte Tarif nach dem Modul „Ticketing & Events“. Das Organisationskonto und die dort gespeicherten Daten werden allein durch das Ende des Premiumstatus nicht gelöscht.
(9) Vereine und gemeinnützige Organisationen können Premium Commercial nach anerkanntem Nachweis der Gemeinnützigkeit kostenfrei bis zum mitgeteilten Ablaufdatum des Nachweises erhalten. Ohne rechtzeitigen erneuten Nachweis endet die kostenfreie Freischaltung. Eine Umwandlung in ein kostenpflichtiges Abonnement erfolgt nur aufgrund einer gesonderten ausdrücklichen Buchung.
(10) Weitere Leistungen, insbesondere eigenständige Werbekampagnen, Promotionsmaßnahmen oder andere Zusatzservices, sind nur Bestandteil des Premium-Tarifs, wenn dies bei der Buchung ausdrücklich zugesagt wird. Sonstige Zusatzleistungen erfordern eine gesonderte Beauftragung nach vorheriger Preisangabe. Die Kündigung eines Premium-Abonnements beendet nicht automatisch andere separat geschlossene Verträge.
(11) Verbraucher erhalten vor Vertragsschluss die für den jeweiligen Premium-Vertrag geltende Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular. Ein Leistungsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist setzt ein gesondertes ausdrückliches Verlangen voraus, soweit dies gesetzlich erforderlich ist. Die bloße Aktivierung eines laufenden Premium-Abonnements bedeutet keine vollständige Vertragserfüllung und lässt das Widerrufsrecht nicht automatisch erlöschen. Wertersatz für bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistungen wird nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen verlangt. Gesetzlich vorgeschriebene Kündigungs- und elektronische Widerrufsmöglichkeiten werden bereitgestellt.
(12) Gesetzliche Ansprüche bei Mängeln, Nichtbereitstellung oder sonstigen Leistungsstörungen, insbesondere bei digitalen Produkten, bleiben unberührt. Dieser Abschnitt begründet kein Recht von Eventings, vereinbarte Preise oder wesentliche Leistungen bestehender Verträge einseitig zu ändern.
(1) Social-Media-, Newsletter- und externe Werbeleistungen werden über die jeweils vereinbarten Kanäle erbracht.
(2) Bei externen Plattformen gelten ergänzend deren technische Vorgaben, Werberichtlinien und Nutzungsbedingungen.
(3) Eventings kann keine dauerhafte Verfügbarkeit oder unveränderte Funktionsweise externer Plattformen gewährleisten.
(4) Werden Inhalte durch einen Drittanbieter:
wird Eventings den Kunden informieren und, soweit möglich, eine zumutbare Ersatzlösung anbieten.
(5) Eventings haftet nicht für algorithmische Entscheidungen, Kontosperrungen oder technische Änderungen externer Plattformen, soweit Eventings diese nicht zu vertreten hat.
(6) Nach Beendigung einer Kampagne rechnet Eventings das für externe Plattformen vereinbarte Werbebudget nachvollziehbar ab. Nicht eingesetzte Beträge und Rückerstattungen externer Plattformen werden dem Kunden gutgeschrieben oder zurückgezahlt, soweit sie ihm zustehen. Für tatsächlich eingesetzte und vom Drittanbieter nicht erstattete Budgets richtet sich eine Erstattungspflicht von Eventings nach der vertraglichen Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften. Gesetzliche Erstattungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden werden nicht davon abhängig gemacht, ob Eventings selbst eine Zahlung des Drittanbieters zurückerhält.
(7) Bei Newsletterwerbung bestimmt Eventings insbesondere:
soweit keine abweichende Vereinbarung besteht.
(8) Der Kunde erhält keinen Zugang zu den personenbezogenen Empfängerdaten des Eventings-Newsletters.
(1) Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der Datenschutzerklärung von Eventings und der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.
(2) Eventings kann für die Ausspielung und Auswertung einer Kampagne insbesondere verarbeiten:
(3) Die Nutzung von Tracking- oder Analysetechnologien erfolgt nur im rechtlich zulässigen Umfang und unter Berücksichtigung erforderlicher Einwilligungen.
(4) Eventings stellt keine Werbeaussteuerung bereit, die auf Profiling unter Verwendung besonderer Kategorien personenbezogener Daten beruht.
(5) Eventings stellt bekannten minderjährigen Nutzern keine Werbung bereit, die auf einem Profiling unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten beruht.
(6) Der Kunde darf Eventings keine personenbezogenen Zielgruppenlisten, Kontaktdaten oder sonstigen personenbezogenen Daten übermitteln, sofern hierfür keine ausreichende Rechtsgrundlage besteht.
(7) Sollen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, kann vor Beginn der Leistung der Abschluss einer gesonderten Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erforderlich sein.
(8) Eventings darf anonymisierte oder aggregierte Daten zur:
verwenden.
(1) Soweit im Rahmen einer Kampagne nicht öffentliche Geschäfts-, Kampagnen- oder Produktinformationen ausgetauscht werden, behandeln beide Parteien diese vertraulich.
(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die:
(3) Eventings darf vertrauliche Informationen solchen Beschäftigten, Dienstleistern und Beratern zugänglich machen, die diese zur Vertragserfüllung benötigen und angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
(4) Gesonderte Geheimhaltungsvereinbarungen gehen diesem Abschnitt vor.
(1) Die Haftung von Eventings richtet sich nach den Haftungsregelungen der Basis-AGB.
(2) Eventings haftet insbesondere nicht für das Ausbleiben eines nicht ausdrücklich garantierten wirtschaftlichen oder werblichen Erfolgs.
(3) Gesetzliche Ansprüche aufgrund eigener Pflichtverletzungen von Eventings bleiben unberührt.
(4) Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für die von ihm bereitgestellten Inhalte, Angaben, Produkte, Leistungen und Werbeaussagen.
(5) Der Kunde stellt Eventings von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung:
entstehen.
(6) Die Freistellung umfasst erforderliche und angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
(7) Die Freistellung gilt nicht, soweit:
(8) Eventings informiert den Kunden über geltend gemachte Ansprüche, soweit dies rechtlich zulässig und zur Rechtsverteidigung zweckmäßig ist.
(9) Der Kunde unterstützt Eventings bei der Abwehr entsprechender Ansprüche und stellt erforderliche Informationen und Nachweise bereit.
(1) Der Kunde soll erkennbare Fehler oder Abweichungen bei einer laufenden Kampagne unverzüglich melden.
(2) Eventings erhält Gelegenheit, eine mangelhafte oder unvollständige Leistung innerhalb angemessener Frist nachzuholen oder zu korrigieren.
(3) Ist eine Nachholung oder Korrektur nicht möglich oder unzumutbar, richten sich weitere Ansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften.
(4) Die bloße Unzufriedenheit mit Reichweite, Klickzahlen, Buchungen oder Umsatz stellt keinen Leistungsmangel dar, sofern kein entsprechender Erfolg ausdrücklich vereinbart wurde.
(5) Technische Probleme und Reklamationen können an folgende Adresse gerichtet werden:
E-Mail: [support@eventings.de]
(1) Dieses Modul ergänzt die Basis-AGB der Eventings UG (haftungsbeschränkt).
(2) Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:
(3) Änderungen dieses Moduls richten sich nach den Änderungsregelungen der Basis-AGB.
(4) Anwendbares Recht, Gerichtsstand und die Behandlung unwirksamer Bestimmungen richten sich nach den Basis-AGB.
Stand: 06.10.2026