AGB-Modul „Eventings Express-Eintrag“

Gilt ergänzend zu den Basis-AGB der Eventings UG (haftungsbeschränkt).

1. Anwendungsbereich

(1) Dieses Modul regelt den kostenpflichtigen „Eventings Express-Eintrag“. Dabei beauftragt der Kunde die Eventings UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend „Eventings“, vom Kunden bereitgestellte Veranstaltungsinformationen im vereinbarten Umfang zu prüfen, redaktionell und technisch aufzubereiten und als Event auf der Eventings-Plattform zu veröffentlichen.

(2) Der Express-Eintrag kann, soweit im Bestellprozess angeboten, ohne Einrichtung eines registrierten Nutzerkontos gebucht werden.

(3) Für die spätere Darstellung des veröffentlichten Events gelten ergänzend die Basis-AGB und, soweit einschlägig, das Modul „Ticketing & Events“.

(4) Individuelle Vereinbarungen und die unmittelbar vor der Bestellung ausgewiesenen Leistungs- und Preisangaben gehen diesem Modul vor.

2. Kundentyp und Vertretungsberechtigung

(1) Vor der Bestellung gibt der Kunde an, ob er

  • als Verbraucher beziehungsweise Privatperson,
  • als Unternehmer oder selbstständig Tätiger oder
  • für einen Verein, eine Organisation oder eine sonstige institutionelle Stelle
    handelt.

(2) Wer für ein Unternehmen, einen Verein oder eine Organisation handelt, versichert, zur Beauftragung und zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen berechtigt zu sein. Eventings kann bei begründeten Zweifeln geeignete Nachweise verlangen.

(3) Kommunen, sonstige öffentliche Stellen sowie institutionelle Daten- oder Schnittstellenpartner werden grundsätzlich auf die hierfür vorgesehenen Kontakt- und Vertragsstrecken verwiesen. Eine Einbindung solcher Vertragsmodelle in den Express-Checkout ist nicht geschuldet.

3. Rolle von Eventings und Verantwortlichkeit für die Veranstaltung

(1) Eventings ist Vertragspartner für die ausdrücklich gebuchte Express-Serviceleistung.

(2) Eventings wird dadurch nicht selbst Veranstalter, Mitveranstalter oder Leistungserbringer der eingetragenen Veranstaltung.

(3) Der Kunde beziehungsweise der benannte Veranstalter bleibt insbesondere verantwortlich für:

  • Planung, Organisation und Durchführung der Veranstaltung,
  • Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Veranstaltungsangaben,
  • erforderliche Genehmigungen, Anzeigen und Erlaubnisse,
  • Sicherheits-, Jugend-, Lärm-, Brand-, Gesundheits- und Verkehrssicherungspflichten,
  • steuerliche, gewerbliche und sonstige gesetzliche Pflichten,
  • Rechte an Texten, Bildern, Logos, Marken, Videos und sonstigen Inhalten,
  • die Zulässigkeit der Übermittlung und Veröffentlichung personenbezogener Daten,
  • Änderungen, Verlegungen oder Absagen der Veranstaltung.

(4) Eventings schuldet im Rahmen des Express-Eintrags keine umfassende Rechts-, Genehmigungs- oder Tatsachenprüfung der Veranstaltung. Gesetzliche Prüf-, Reaktions-, Informations- und Entfernungspflichten von Eventings bleiben unberührt.

4. Pflichtangaben, Rechnungsdaten und Mitwirkung

(1) Der Kunde stellt alle für Bestellung, Prüfung, Aufbereitung, Veröffentlichung, Rechnung und Support erforderlichen Angaben vollständig, wahrheitsgemäß und aktuell bereit.

(2) Eventings kann insbesondere Angaben oder Nachweise verlangen zu:

  • Name und Kontaktdaten des Einreichers,
  • Veranstalter beziehungsweise verantwortlicher Organisation,
  • Vertretungs- oder Veröffentlichungsberechtigung,
  • Rechnungsname und Rechnungsanschrift,
  • bei Unternehmen oder Organisationen Firmen-/Organisationsname und Land,
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, soweit vorhanden oder für die steuerliche Behandlung erforderlich,
  • Veranstaltungsort, Datum, Beginn, voraussichtlichem Ende und Laufzeit,
  • Programminhalten und Teilnahmebedingungen,
  • Bild-, Text- und sonstigen Nutzungsrechten,
  • erforderlichen Genehmigungen oder sonstigen Berechtigungen, soweit konkrete Zweifel bestehen.

(3) Eine Steuernummer des Kunden wird nicht allein aufgrund der Express-Buchung standardmäßig verlangt. Eventings kann zusätzliche steuerliche Angaben nur erheben, soweit diese für den konkreten Abrechnungsfall erforderlich sind.

(4) Bei ausländischer Rechnungsanschrift oder einem steuerlich grenzüberschreitenden Sachverhalt kann Eventings vor Annahme der Bestellung zusätzliche Angaben oder eine manuelle steuerliche Prüfung verlangen.

(5) Verzögert oder verhindert der Kunde die Bearbeitung durch unvollständige, unrichtige oder verspätete Angaben, verlängern sich vereinbarte Bearbeitungszeiten angemessen. Eventings kann die Bearbeitung bis zur Klärung aussetzen.

5. Vertragsschluss, Vorprüfung, Preis und Zahlung

(1) Der konkrete Leistungsumfang und Gesamtpreis einschließlich anwendbarer Steuern werden unmittelbar vor Abgabe der Bestellung angezeigt.

(2) Vor der Zahlung führt Eventings die technisch vorgesehenen Mindestprüfungen durch, insbesondere auf Vollständigkeit der Pflichtfelder, grundsätzliche Bestellbarkeit und – bei Verbrauchern ohne gewünschten Sofortstart – auf die zeitliche Vereinbarkeit mit der Widerrufsfrist.

(3) Der Kunde kann seine Angaben vor Abgabe der Bestellung prüfen und berichtigen.

(4) Durch Betätigung der eindeutig als zahlungspflichtig gekennzeichneten Bestellschaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Express-Vertrags ab.

(5) Die bloße Zahlungsautorisierung oder technische Eingangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar. Der Vertrag kommt zustande, wenn Eventings nach erfolgreicher Zahlung und positiver Mindestprüfung eine ausdrückliche Auftrags- beziehungsweise Vertragsbestätigung elektronisch übermittelt.

(6) Für zusätzliche Events und spätere Serviceleistungen gelten die jeweils vor der Beauftragung ausgewiesenen Preise. Dieses Modul enthält bewusst keine dauerhaft festgeschriebenen Produktpreise.

6. Verbraucher: Widerrufsfrist und gewünschter Sofortstart

(1) Soweit der Kunde Verbraucher ist und ihm gesetzlich ein Widerrufsrecht zusteht, erhält er vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung, das Muster-Widerrufsformular und die gesetzlich erforderlichen Informationen zur elektronischen Widerrufsfunktion.

(2) Wählt der Verbraucher keinen Sofortstart, beginnt Eventings mit Prüfung, Aufbereitung und Veröffentlichung grundsätzlich erst nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist. Der Auftrag bleibt bis dahin im Status „Wartefrist“.

(3) Der Verbraucher kann ausdrücklich verlangen, dass Eventings bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Express-Dienstleistung beginnt. Diese Erklärung muss gesondert, aktiv und nicht vorangekreuzt abgegeben werden. Zugleich bestätigt der Verbraucher seine Kenntnis davon, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung durch Eventings erlischt.

(4) Die Erklärung zum Sofortstart ist keine Voraussetzung für den Vertragsschluss, sofern die Leistung nach Ablauf der Widerrufsfrist rechtzeitig erbracht werden kann.

(5) Liegt der Beginn der Veranstaltung so früh, dass ohne Sofortstart eine Bearbeitung erst nach dem maßgeblichen Zeitpunkt beginnen könnte, wird die Bestellung ohne Sofortstart nicht angenommen. Der Kunde wird vor Zahlung hierauf hingewiesen und kann entweder den Sofortstart wählen oder einen anderen Eventings-Weg nutzen.

(6) Widerruft der Verbraucher nach wirksam verlangtem Sofortstart, aber vor vollständiger Erbringung der Express-Leistung, gelten die gesetzlichen Regelungen zum Wertersatz für die bis dahin tatsächlich erbrachte Dienstleistung.

(7) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer entgeltlichen Dienstleistung erst mit vollständiger Erbringung und nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

7. Rechte an Inhalten und redaktionelle Bearbeitung

(1) Der Kunde versichert, über alle Rechte zu verfügen, die für die vertragsgemäße Verarbeitung und Veröffentlichung der bereitgestellten Inhalte erforderlich sind.

(2) Der Kunde räumt Eventings für Dauer und Zweck der Veröffentlichung ein einfaches, unentgeltliches, räumlich unbeschränktes und auf den Vertragszweck beschränktes Nutzungsrecht ein.

(3) Dieses umfasst insbesondere Speicherung, technische Verarbeitung, Darstellung auf Webplattform und App, Anpassung an Darstellungsformate, Darstellung in Suche, Karten, Kategorien, Orts- und Regionsseiten, Bereitstellung über Eventings-Funktionen und -Schnittstellen, Suchmaschinenindexierung sowie Bewerbung des konkreten Events und Veranstalters im Rahmen der Plattformdarstellung.

(4) Eventings darf Rechtschreibung, Formatierung, Struktur, Zeichensetzung, Bildzuschnitte und vergleichbare redaktionelle oder technische Punkte anpassen, sofern Aussage und wirtschaftlicher Charakter des Events nicht wesentlich verändert werden.

(5) Wesentliche inhaltliche Änderungen erfolgen grundsätzlich nur nach Abstimmung, soweit nicht eine sofortige Anpassung zur Abwehr eines offensichtlichen Rechts-, Sicherheits- oder Missbrauchsrisikos erforderlich ist.

8. Prüfung, Nachbesserung und Ablehnung

(1) Eventings prüft die eingereichten Angaben im Rahmen der Express-Leistung auf Vollständigkeit, technische Verarbeitbarkeit, erkennbare Plausibilität und die im Prozess vorgesehenen Mindestanforderungen.

(2) Eventings kann Rückfragen stellen und Nachbesserungen verlangen, wenn Angaben fehlen, widersprüchlich sind oder konkrete Zweifel an Rechten, Zulässigkeit oder Verantwortlichkeit bestehen.

(3) Eine Veröffentlichung kann insbesondere abgelehnt oder ausgesetzt werden bei:

  • rechtswidrigen oder offensichtlich unzulässigen Inhalten,
  • fehlenden Nutzungs- oder Veröffentlichungsrechten,
  • fehlender Vertretungsberechtigung,
  • irreführenden oder nachweislich falschen Angaben,
  • erheblichen Sicherheits- oder Betrugsrisiken,
  • Verletzungen von Rechten Dritter,
  • unzulässigen personenbezogenen Daten,
  • Verstößen gegen Basis-AGB oder einschlägige Modulbedingungen.

(4) Soweit möglich und zumutbar, erhält der Kunde vor endgültiger Ablehnung Gelegenheit zur Behebung.

(5) Wird ein bereits bezahlter Express-Auftrag vor Veröffentlichung endgültig abgelehnt, erstattet Eventings den für das betroffene Event gezahlten Express-Preis. Berechtigte Gegenansprüche von Eventings, insbesondere bei Missbrauch oder schuldhaft verursachten Schäden, bleiben unberührt und werden nicht automatisch mit der Erstattung verrechnet, sofern dies rechtlich nicht zulässig oder nicht sachgerecht ist.

(6) Bei Bestellungen mehrerer Events wird jedes Event für die Erstattung als eigener Leistungsteil behandelt. Maßgeblich ist der für das betroffene Event vor der Bestellung ausgewiesene Preis.

9. Vollständige Erbringung der Express-Hauptleistung

(1) Die Express-Hauptleistung ist vollständig erbracht, sobald Eventings

  1. die eingereichten Daten im vereinbarten Umfang geprüft,
  2. die Inhalte technisch und redaktionell aufbereitet und
  3. das Event auf Eventings veröffentlicht hat.

(2) Der Zeitpunkt der vollständigen Erbringung soll technisch protokolliert werden.

(3) Spätere Änderungen, Korrekturen, Ergänzungen, erneute Prüfungen oder sonstige Bearbeitungen nach der Veröffentlichung sind separate Serviceleistungen.

(4) Eine spätere Änderung, Verlegung, Absage oder Löschung des Events lässt die bereits vollständig erbrachte Express-Hauptleistung unberührt. Gesetzliche Mängel-, Schadensersatz- und sonstige zwingende Rechte bleiben unberührt.

10. Änderungen nach Veröffentlichung

(1) Solange der Kunde das Event nicht selbst über einen hierfür freigeschalteten Account verwaltet, muss er Eventings wesentliche Änderungen der Veranstaltung unverzüglich mitteilen.

(2) Änderungen nach Veröffentlichung stellen eigenständige Serviceleistungen dar. Ob eine solche Serviceleistung kostenfrei oder kostenpflichtig angeboten wird und welcher Preis gilt, wird vor ihrer Beauftragung angezeigt oder individuell vereinbart.

(3) Eventings kann eine Änderung ablehnen, wenn sie rechtswidrig, technisch nicht umsetzbar oder mit einem unvertretbaren Rechts-, Sicherheits- oder Missbrauchsrisiko verbunden ist.

11. Mängel und Erstattung nach Veröffentlichung

(1) Weicht die von Eventings erbrachte Express-Leistung von der vereinbarten Leistung ab, kann der Kunde den Mangel über den Support melden.

(2) Eventings erhält, soweit gesetzlich zulässig und zumutbar, Gelegenheit zur Nacherfüllung.

(3) Nach vollständiger vertragsgemäßer Veröffentlichung besteht allein aufgrund einer späteren Absage, Änderung, fehlenden Nachfrage oder Meinungsänderung des Kunden kein Anspruch auf Erstattung der Express-Hauptleistung.

(4) Gesetzliche Gewährleistungs-, Rücktritts-, Schadensersatz-, Minderungs-, Widerrufs- und Erstattungsrechte bleiben unberührt.

12. Keine Garantie für Reichweite, Ranking oder wirtschaftlichen Erfolg

(1) Der Express-Eintrag beinhaltet ausschließlich die vereinbarte Erfassungs-, Prüfungs-, Aufbereitungs- und Veröffentlichungsleistung.

(2) Eventings garantiert insbesondere keine bestimmte Anzahl von Impressionen, Aufrufen, Teilnehmern, Buchungen oder Verkäufen, keine bestimmte Platzierung auf Eventings oder bei Suchmaschinen, keine Aufnahme in bestimmte Orts-, Regions-, Kategorie- oder Empfehlungsseiten und keine Indexierung durch externe Suchmaschinen.

(3) Dargestellte Reichweiten- oder Analysedaten beschreiben tatsächliche oder ausdrücklich als Schätzung gekennzeichnete Werte und sind keine Garantie zukünftiger Ergebnisse.

13. Spätere Übernahme in ein Nutzer- oder Organisationskonto

(1) Eventings kann ermöglichen, ein über Express veröffentlichtes Event später einem registrierten Nutzer- oder Organisationskonto zuzuordnen.

(2) Voraussetzung ist eine ausreichende Prüfung von Identität und Berechtigung. Eventings kann geeignete Nachweise verlangen.

(3) Die spätere Zuordnung oder Selbstverwaltung lässt die bereits erbrachte und vergütete Express-Leistung unberührt.

14. Haftung und Freistellung

(1) Die Haftung von Eventings richtet sich nach den Basis-AGB.

(2) Eventings haftet nicht für Umstände, die ausschließlich in Planung, Organisation oder Durchführung der Veranstaltung liegen.

(3) Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für von ihm zu vertretende Pflichtverletzungen.

(4) Der Kunde stellt Eventings von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf von ihm zu vertretenden Rechteverletzungen, fehlenden Genehmigungen, fehlender Vertretungsberechtigung oder unrichtigen Angaben beruhen. Die Freistellung umfasst erforderliche und angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.

(5) Die Freistellung gilt nicht, soweit Eventings den Schaden selbst verursacht hat oder der Kunde die Verletzung nicht zu vertreten hat.

15. Elektronische Widerrufsfunktion

(1) Soweit für den Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht und der Vertrag über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen wurde, stellt Eventings während der laufenden Widerrufsfrist eine gesetzeskonforme elektronische Widerrufsmöglichkeit bereit.

(2) Die Nutzung dieser Funktion ist nicht die einzige zulässige Möglichkeit, einen Widerruf zu erklären.

(3) Der Eingang eines elektronisch erklärten Widerrufs wird dem Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt.

16. Schlussbestimmungen

(1) Dieses Modul ergänzt die Basis-AGB und, soweit die veröffentlichte Veranstaltung betroffen ist, das Modul „Ticketing & Events“.

(2) Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:

  1. zwingende gesetzliche Vorschriften,
  2. individuelle Vereinbarungen beziehungsweise unmittelbar vor Bestellung ausgewiesene Leistungsbedingungen,
  3. dieses Modul „Eventings Express-Eintrag“,
  4. sonstige einschlägige Modulbedingungen,
  5. Basis-AGB.

(3) Für abgeschlossene Einzelleistungen gilt grundsätzlich die bei Vertragsschluss wirksam einbezogene Fassung.

(4) Es gilt deutsches Recht, soweit keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

Stand: 30. August 2026