Gilt ergänzend zu den Basis-AGB der Eventings UG (haftungsbeschränkt).
(1) Dieses Modul gilt für Verträge zwischen Eventings und Städten, Gemeinden, Landkreisen, Regionen, kommunalen Unternehmen, Tourismus- und Destinationsorganisationen sowie vergleichbaren institutionellen Auftraggebern über kommunale beziehungsweise regionale Eventdarstellung, Datenanbindung, Organisationszugänge, Reporting und verbundene Leistungen.
(2) Dieses Modul richtet sich nicht an Verbraucher.
(3) Leistungsumfang, Preis, Einrichtung, Abrechnungsrhythmus, Vertragsbeginn, Laufzeit, Verlängerung, Kündigungsfristen und Sonderkonditionen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag.
(4) Individuelle Vereinbarungen sowie ausdrücklich bestätigte Bestands-, Aktions- oder Sonderangebote gehen diesem Modul vor.
(1) Ein über Eventings bereitgestelltes Kommunenformular dient grundsätzlich der Kontaktaufnahme, Bedarfsqualifizierung und technischen Vorprüfung. Die Übermittlung des Formulars stellt noch keinen kostenpflichtigen Vertragsschluss dar.
(2) Eventings kann vor Abgabe eines Angebots insbesondere prüfen:
(3) Erst nach ausreichender Klärung kann Eventings ein individuelles oder standardisiertes Angebot unterbreiten.
(1) Je nach vereinbartem Paket können insbesondere folgende Leistungen Bestandteil des Vertrags sein:
(2) Maßgeblich ist ausschließlich das konkrete Angebot beziehungsweise der konkrete Vertrag.
(3) Ohne ausdrückliche Vereinbarung schuldet Eventings insbesondere kein White-Label-Portal, keine exklusive kommunale Parallelplattform, keine vollständige Spiegelung sämtlicher kommunaler Datenbestände und keine garantierte Reichweite.
(4) Öffentliche Events aus anderen rechtmäßigen Eventings-Quellen können auf denselben Stadt-, Gebiets- oder Eventseiten erscheinen.
(1) Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, Ansprechpartner, Rechnungsdaten und technischen Angaben rechtzeitig bereit.
(2) Er gewährleistet, dass er berechtigt ist, Eventings die vereinbarte Datenquelle zur technischen Verarbeitung und Veröffentlichung zugänglich zu machen.
(3) Der Auftraggeber informiert Eventings unverzüglich über Änderungen an Schnittstellen, Lizenzen, technischen Parametern, Datenquellen oder Ansprechpartnern, soweit diese die vereinbarte Leistung beeinflussen können.
(4) Zugangsdaten, Tokens, API-Schlüssel und andere Secrets dürfen ausschließlich über einen hierfür vorgesehenen sicheren Übermittlungsweg bereitgestellt werden und nicht über allgemein zugängliche Kontaktformulare.
(5) Soweit der Auftraggeber für die Rechnungsstellung besondere Daten benötigt, insbesondere Bestellnummer, Leitweg-ID, Kostenstelle, XRechnung/ZUGFeRD-Vorgaben oder einen bestimmten Rechnungskanal, muss er Eventings diese Angaben rechtzeitig mitteilen.
(1) Der Auftraggeber versichert, dass Bereitstellung, Verarbeitung und Veröffentlichung der übermittelten Daten durch ausreichende Rechte, eine Lizenz oder eine sonstige tragfähige Rechtsgrundlage gedeckt sind.
(2) Open-Data-, Creative-Commons- und sonstige Lizenzbedingungen gelten zusätzlich.
(3) Vorgaben zu Quellenangaben, Urhebervermerken, Bearbeitungskennzeichnungen, Weitergabebedingungen, Löschpflichten oder zeitlichen Beschränkungen sind Eventings vollständig mitzuteilen.
(4) Closed Data und nicht öffentliche Daten werden nur im ausdrücklich vereinbarten und rechtlich zulässigen Umfang verarbeitet.
(5) Eventings kann Daten bei konkreten Zweifeln an Berechtigung, Lizenzkette oder Rechtmäßigkeit bis zur Klärung sperren oder entfernen.
(1) Art, Häufigkeit und Umfang der Datenaktualisierung ergeben sich aus dem Angebot.
(2) Eine als tägliches Standardziel beschriebene Aktualisierung ist ohne ausdrückliche Service-Level-Vereinbarung kein garantierter fester Aktualisierungszeitpunkt.
(3) Eine bestimmte Entstörungs-, Reaktions- oder Wiederherstellungszeit wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich als SLA vereinbart wurde.
(4) Technisch notwendige Wartungs-, Sicherheits- und Anpassungsmaßnahmen bleiben zulässig.
(5) Änderungen oder Störungen externer APIs, Feeds, Hosting-, Cloud-, Netzwerk- oder Drittanbieterdienste können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
(1) Der Auftraggeber bleibt für die fachliche Richtigkeit seiner Ursprungsdaten verantwortlich.
(2) Eventings kann automatisierte und manuelle Maßnahmen zur Normalisierung, Zuordnung, Kategoriezuweisung, Dublettenvermeidung, Quellenkennzeichnung und technischen Aufbereitung einsetzen.
(3) Eine vollständig fehlerfreie automatische Zuordnung oder Dublettenvermeidung wird bei heterogenen Datenquellen nicht garantiert.
(4) Importierte Events können technischen Synchronisations-, Bearbeitungs- oder Schutzmechanismen unterliegen. Änderungen an synchronisierten Events dürfen nur im technisch freigegebenen Umfang erfolgen.
(5) Erkannte wesentliche Fehler werden im vereinbarten Supportprozess bearbeitet.
(1) Rollen, Rechte und Bearbeitungsmöglichkeiten richten sich nach vereinbartem Leistungsumfang und technisch verfügbaren Funktionen.
(2) Der Auftraggeber ist für die Berechtigung seiner Nutzer und die interne Rollenvergabe verantwortlich.
(3) Eine Übernahme, Zuordnung oder Bearbeitung importierter Veranstalter- oder Eventdatensätze setzt die jeweils vorgesehene Berechtigungs- und Verifizierungsprüfung voraus.
(4) Zusätzliche Plattform- oder Premiumfunktionen werden nur geschuldet, soweit sie vereinbart oder ausdrücklich freigeschaltet wurden.
(1) Soweit Reporting vereinbart ist, werden die technisch belastbar verfügbaren und methodisch vertretbar zuordenbaren Kennzahlen ausgewiesen.
(2) Eventings kann insbesondere Impressionen, Aufrufe, Klicks, Interaktionen, Weiterleitungen oder andere geeignete Plattformkennzahlen darstellen, soweit diese tatsächlich erhoben werden.
(3) Es besteht keine Garantie für Reichweite, Sichtbarkeit, Suchmaschinenplatzierung, Teilnehmerzahl oder wirtschaftlichen Erfolg.
(4) Messwerte können durch Consent-Einstellungen, Browserbeschränkungen, externe Plattformen, Messmethoden und technische Änderungen beeinflusst werden.
(1) Preise, Einrichtungsentgelte, laufende Entgelte, Rabatte, Aktionskonditionen und Zahlungsintervalle ergeben sich ausschließlich aus Angebot oder Einzelvertrag.
(2) Sonderaufwand wird nur zusätzlich berechnet, wenn hierfür eine gesonderte Vereinbarung getroffen oder eine Zusatzleistung beauftragt wurde.
(3) Individuelle Bestands-, Aktions- oder Sonderkonditionen begründen keinen Anspruch anderer Auftraggeber auf dieselben Konditionen.
(4) Rechnungen werden nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Anforderungen und den rechtzeitig mitgeteilten, technisch unterstützten Anforderungen des Auftraggebers bereitgestellt. Besondere B2G-Rechnungswege oder Formate werden nur geschuldet, soweit sie gesetzlich erforderlich oder vereinbart sind.
(1) Beide Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften.
(2) Soweit jede Partei Zwecke und Mittel ihrer Verarbeitung selbst bestimmt, verarbeitet sie personenbezogene Daten in eigener Verantwortlichkeit.
(3) Liegt im Einzelfall eine Auftragsverarbeitung vor, wird vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO geschlossen.
(4) Der Auftraggeber darf Eventings nur personenbezogene Daten bereitstellen, deren Übermittlung für die vereinbarte Leistung erforderlich und rechtmäßig ist.
(1) Beginn, Mindestlaufzeit, Verlängerung und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder Vertrag.
(2) Mit Vertragsende enden die ausschließlich aus diesem Vertrag geschuldeten kostenpflichtigen Leistungen.
(3) Events oder Daten, die Eventings unabhängig aus anderen rechtmäßigen Quellen erhält oder weiterhin rechtmäßig erhält, müssen allein wegen des Vertragsendes nicht entfernt werden.
(4) Gesetzliche Lösch-, Herausgabe- und Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
(1) Die Haftung richtet sich nach den Basis-AGB und den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Eventings haftet nicht für inhaltliche Fehler, die bereits in der vom Auftraggeber oder einem von ihm bestimmten Datenlieferanten bereitgestellten Ursprungsquelle enthalten waren und von Eventings nicht schuldhaft verursacht wurden.
(3) Der Auftraggeber haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für von ihm zu vertretende Rechte-, Lizenz-, Datenschutz- oder Mitwirkungsverletzungen.
(4) Der Auftraggeber stellt Eventings von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm zu vertretenden unberechtigten Datenbereitstellung oder Rechteverletzung beruhen. Dies gilt nicht, soweit Eventings den Anspruch selbst verursacht hat.
(1) Dieses Modul ergänzt die Basis-AGB.
(2) Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:
(3) Besondere vergabe-, haushalts-, kommunal- oder e-rechnungsrechtliche Pflichten des Auftraggebers bleiben unberührt und sind Eventings mitzuteilen, soweit sie für die Leistungserbringung relevant sind.
(4) Es gilt deutsches Recht.
Stand: 30. August 2026